Fundbüro

Nachstehend aufgeführte Fundsachen wurden im Fundbüro der Gemeindeverwaltung abgegeben. 

 

Umgang mit Fundtieren

Die Gemeinde Oberschöna ist als Fundbehörde zuständig für Fundtiere und deren Unterbringung.

Was Fundtiere sind, ist im Gesetz geregelt:

  • Fundtiere sind verlorene oder entlaufene Tiere, die nicht offensichtlich herrenlos sind und von einer Person aufgegriffen wurden, welche nicht zuvor Eigentümer oder Besitzer des Tieres war und die auf dem Gebiet der Gemeinde Oberschöna gefunden werden.
  • Ausgesetzte Tiere oder herrenlose Tiere sind keine Fundtiere.

Da wir nicht über eigene geeignete Räume verfügen, können Fundtiere im Tierheim "Anubis", Lößnitzer Str. 100 in 09599 Freiberg während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr und von 14.30 bis 16 Uhr) abgegeben werden.

Ihr Bürgermeister

Rico Gerhardt

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