Oberschöna ... Die l(i)ebenswerte Gemeinde in Mittelsachsen.
Oberschöna ist eine seit dem 1. Januar 1997 zusammengeschlossene Gemeinde in Mittelsachsen in Sachsen, bestehend aus fünf Dörfern und einer Eisenbahnsiedlung.
Hervorgegangen ist der Gemeindeverbund aus einem kommunalen landwirtschaftlichen Rat, beziehungsweise ab 1973, aus dem Gemeindeverwaltungsverband „An der Striegis”, dem neben Bräunsdorf, Kleinschirma, Langhennersdorf, Oberschöna und Wegefarth auch Kleinwaltersdorf angehörte.
Die Verwaltung wünscht:
Frohe, gesegnete Weihnachten und einen guten Rutsch!
Die gesamte Verwaltung der Gemeinde Oberschöna wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde ein frohes, friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025!
Vom 24. Dezember bis einschließlich 01. Januar 2025 bleibt die Verwaltung geschlossen. In dieser Zeit tanken unsere Mitarbeiter Kraft und genießen die Zeit mit Ihren Familien.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten nachstehende Fahrgastinformation, gültig ab 05.08.2024.
Wir bitten Sie die betroffenen Schüler über die Änderungen und Einschränkungen in der Schülerbeförderung zu informieren.
Langhennersdorf - Vollsperrung Hauptstraße/K 7771
Betroffene Linien: Linie 742, Linie 747, Linie 747
Ab Montag, 05.08.2024 bis voraussichtlich 20.12.2024 wird in der Ortslage Langhennersdorf die Hauptstraße/K 7771 (zwischen Einmündung Langhennersdorfer Str. und Einmündung Ziegeleiweg) aufgrund von Bauarbeiten voll gesperrt.
Für Fahrten der Linie 747 von/nach Freiberg/Hainichen (inkl. Fahrten 13.40, 14.50, 15.38 Uhr ab Freiberg) entfallen die Haltestellen Langhennersdorf, Gemeinde und Kindergarten.
Für Fahrten der Linie 747 von/nach Freiberg/Hainichen (inkl. Fahrten 13.40, 14.50 und 15.38 Uhr ab Freiberg) werden die Haltestellen Langhennersdorf, Gh Winkler auf die Bräunsdorfer Str. (Wendestelle Höhe Haus-Nr. 4) verlegt.
Für Fahrten der Linie 747 nach Freiberg (außer Fahrten 13.16, 14.16, 15.16, 15.33, 16.16 Uhr ab Bräunsdorf) wird die Haltestelle Langhennersdorf, Gasthof auf die Hauptstraße (Höhe Haus-Nr. 55) verlegt.
Linienverkehr frei für Grundschüler aus Langhennersdorf/Bräunsdorf nach Oberschöna, Grundschule
>>> Linie 747/742 nach Oberschöna: 06.12 Uhr, 07.14 Uhr ab Haltestelle Langhennersdorf, Dorfstr.
>>> Linie 742/747 nach Bräunsdorf/Langhennersdorf: 13.16, 14.16, 15.16, 15.33, 16.16 Uhr ab Haltestelle Bräunsdorf, Wendeschleife.
Diese Fahrten bedienen die Haltestellen in Langhennersdorf ohne Einschränkungen.
Die Linie 747 verkehrt nach einem Umleitungsfahrplan!
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Mirschel (03731-260430) oder Frau Gerdes (03731-260434) > als Stellvertreter für Herrn Boskovic.
Bei Rückfragen zum Fahrplan wenden Sie sich bitte an die Verkehrsplanung Herrn Schinnerl (03727-96846).
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Susann Pönitz
Sachbearbeiterin
Betriebshof Freiberg
REGIOBUS Mittelsachsen GmbH
Altenburger Straße 52
09648 Mittweida
Anpassung
10. Sächs. Kostenverzeichnis am 01.10.2021 in Kraft getreten, zuletzt geändert am 28.11.2023 - neue Gebühren für Mahnung und Vollstreckung
Sollten Sie es versäumt haben, eine gemeindliche Forderung zum Fälligkeitstermin zu begleichen, erhalten Sie von der Gemeindekasse eine Mahnung.
Die Mahnung hat den Zweck, den Zahlungspflichtigen vor Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen nochmals an seine fälligen Geldleistungen zu erinnern und Gelegenheit zu geben, die Forderung zu begleichen.
Durch die Mahnung entstehen Kosten, wie z.B. Mahngebühren, Säumniszuschläge und Verzugszinsen. Die Mahngebühren werden gemäß 10. SächsKVZ erhoben. Die Gemeinde Oberschöna staffelt die Mahngebühren in folgenden Stufen, abhängig von der Höhe der offenen Hauptforderung:
Höhe Hauptforderung Mahngebühren
0,00 € – 50,00 € 8,00 €
50,01 € - 250,00 € 12,00 €
250,01 € - 500,00 € 15,00 €
500,01 € - 1.250,00 € 20,00 €
1.250,01 € - 2.000,00 € 25,00 €
ab 2.000,01 € 30,00 €
ab 4.000,01 € 40,00 €
Säumniszuschläge werden gemäß § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis festgesetzt. Die Höhe beträgt 1 % der auf volle 50,00 € abgerundete rückständige Forderung. Verzugszinsen werden gemäß § 288 BGB bei privatrechtlichen Forderungen erhoben.
Diese entstandenen Kosten sind mit der Hauptforderung zu begleichen.
Ein weiterführender Verzug führt zu zusätzlichen Kosten und weiteren Vollstreckungsmaßnahmen (Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Kontopfändung ect.).
Hinweis an lokale Vereine und Firmen
Im Zuge der Erstellung unserer Website bitten wir alle Vereine und Firmen der Gemeinde dabei zu helfen diese Seite mit Inhalt und Informationen zu füllen. Momentan ist dies in der Art möglich, dass Sie gesammelte Inhalte und Bilder der Gemeindeverwaltung übergeben. Diese werden dann aufbereitet und entsprechend weitergeleitet.
Desweiteren ist vorgesehen für interessierte Vereine ein eigenes Redaktionskonto anzulegen. Damit ist es möglich alle betreffenden Inhalte eigenständig zu aktualisieren und zu verwalten.
Für weitere informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.